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   BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60   

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BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60 (https://dejure.org/1962,738)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1962 - I ZR 162/60 (https://dejure.org/1962,738)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1962 - I ZR 162/60 (https://dejure.org/1962,738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 27
  • GRUR 1963, 218
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Das Revisionsgericht ist allerdings dem Grundsatz nach nicht in der Lage, eine Klage, die das Berufungsgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig abgewiesen hat, aus sachlichen Gründen abzuweisen (BGHZ 11, 222; 33, 398) dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos; für den Fall der Feststellungsklage hat der Bundesgerichtshof vielmehr die sachliche Abweisung für zulässig erachtet, wenn die Klage im zweiten Rechtszuge fehlerhafterweise mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abgewiesen worden war; er hat dazu ausgeführt, das in § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse stelle keine Prozeßvoraussetzung dar, ohne deren Vorliegen dem Gericht eine Sachentscheidung oder ein Sachurteil überhaupt verwehrt sei (BGHZ 12, 508, 316; vgl, dazu Fischer in der Anmerkung bei LM Nr. 5 zu § 563 ZPO).

    Enthält das tatrichterliche Urteil in einem solchen Falle im Rahnen der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses eine vollständige tatsächliche Würdigung auch des für die betreffende Sachfrage erheblichen Parteivorbringens, so ist das Revisionsgericht bei feststehendem Sachverhalt nach dem in § 565 Abs. 3 ZPO zum Ausdruck gelangten Grundsatz berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden, wie dies der Bundesgerichtshof auch in sonstigen Fällen der Prozeßabweisung mehrfach angenommen hat (NJW 1954, 150; LM Nr. 6 a zu § 565 Abs. 3 ZPO; BGHZ 4, 58, 59; 33, 398, 401).

  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Eine solche Gefahr erstmaliger Begehung ist aber sachliche Voraussetzung des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs in den Fällen, in denen eine Rechtsverletzung bisher nicht oder jedenfalls nicht in der angegriffenen Art stattgefunden hat (vgl. zuletzt BGH GRUR 1962, 34 - Torsana; Wieczorek, § 253 C I a 2).
  • RG, 16.02.1929 - I 267/28

    Darf ein Unterlassungsantrag wegen Verletzung von Urheberrechten so allgemein

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Nun muß zwar der Klageantrag so umgrenzt sein, daß der Beklagte sich erschöpfend verteidigen kann (Rosenthal, UWG, 8. Aufl. S. 66; RGZ 123, 307, 309); auch die Rücksicht auf die Rechtskraft-Wirkung und die Zwangsvollstreckung erfordert ein genaues tatsächliches Vorbringen darüber, welches Verhalten verboten sein solle Es kommt also darauf an, ob die in Betracht kommenden Fallgruppen so vielfältig sind, daß es füglich der künftigen Beurteilung überlassen werden muß, ob die Gesamtumstände des Einzelfalles ein Verbot rechtfertigen, oder ob sich bereits jetzt bestimmte Gruppen von Fällen so klar herausschälen lassen, daß dem Gericht eine abschließende Beurteilung über sie möglich ist.
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Das Revisionsgericht ist allerdings dem Grundsatz nach nicht in der Lage, eine Klage, die das Berufungsgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig abgewiesen hat, aus sachlichen Gründen abzuweisen (BGHZ 11, 222; 33, 398) dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos; für den Fall der Feststellungsklage hat der Bundesgerichtshof vielmehr die sachliche Abweisung für zulässig erachtet, wenn die Klage im zweiten Rechtszuge fehlerhafterweise mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abgewiesen worden war; er hat dazu ausgeführt, das in § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse stelle keine Prozeßvoraussetzung dar, ohne deren Vorliegen dem Gericht eine Sachentscheidung oder ein Sachurteil überhaupt verwehrt sei (BGHZ 12, 508, 316; vgl, dazu Fischer in der Anmerkung bei LM Nr. 5 zu § 563 ZPO).
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Eine wegen dieses Vorfalls von der Klägerin gegen erhobene Klage ist rechtskräftig abgewiesen worden (Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 1960, I ZR 166/58).
  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51

    Verwerfung einer Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Enthält das tatrichterliche Urteil in einem solchen Falle im Rahnen der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses eine vollständige tatsächliche Würdigung auch des für die betreffende Sachfrage erheblichen Parteivorbringens, so ist das Revisionsgericht bei feststehendem Sachverhalt nach dem in § 565 Abs. 3 ZPO zum Ausdruck gelangten Grundsatz berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden, wie dies der Bundesgerichtshof auch in sonstigen Fällen der Prozeßabweisung mehrfach angenommen hat (NJW 1954, 150; LM Nr. 6 a zu § 565 Abs. 3 ZPO; BGHZ 4, 58, 59; 33, 398, 401).
  • BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Enthält das tatrichterliche Urteil in einem solchen Falle im Rahnen der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses eine vollständige tatsächliche Würdigung auch des für die betreffende Sachfrage erheblichen Parteivorbringens, so ist das Revisionsgericht bei feststehendem Sachverhalt nach dem in § 565 Abs. 3 ZPO zum Ausdruck gelangten Grundsatz berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden, wie dies der Bundesgerichtshof auch in sonstigen Fällen der Prozeßabweisung mehrfach angenommen hat (NJW 1954, 150; LM Nr. 6 a zu § 565 Abs. 3 ZPO; BGHZ 4, 58, 59; 33, 398, 401).
  • BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Bei der sachlich-rechtlichen Beurteilung des Ergebnisses der von ihn noch vorzunehmenden Auslegung wird das Berufungsgericht von den Rechtsgrundsätzen ausgehen müssen, die in der Rechtsprechung für das wettbewerbliche Verhalten sogenannter gleichnamiger Unternehmen entwickelt worden sind (vgl. BGH GRUR 1953, 252 ff; GRUR 1957, 34-6 ff - Underberg).
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 75/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
    Bei der sachlich-rechtlichen Beurteilung des Ergebnisses der von ihn noch vorzunehmenden Auslegung wird das Berufungsgericht von den Rechtsgrundsätzen ausgehen müssen, die in der Rechtsprechung für das wettbewerbliche Verhalten sogenannter gleichnamiger Unternehmen entwickelt worden sind (vgl. BGH GRUR 1953, 252 ff; GRUR 1957, 34-6 ff - Underberg).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Ohne Rechtsverstoß und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht jedoch weiter angenommen, eine Erstbegehungsgefahr werde jedenfalls dann begründet, wenn sich der Verletzer weiterhin berühme, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein (BGHZ 3, 271, 276 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; BGH, Urt. v. 11.01.1955 - I ZR 16/53, GRUR 1955, 411, 413 = WRP 1955, 43 - Zahl 55;Urt. v. 30.10.1956 - I ZR 199/55, GRUR 1957, 342, 345 - Underberg;Urt. v. 16.02.1962 - I ZR 162/60, GRUR 1963, 218, 220 = WRP 1963, 28 - Mampe Halb und Halb II).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Ein vorbeugender Verbotsanspruch besteht nur, soweit im Sinne einer Erstbegehungsgefahr greifbare Anhaltspunkte dafür gegeben sind, der Mitbewerber werde sich in naher Zukunft der weiteren näher bezeichneten wettbewerbswidrigen Maßnahmen bedienen (BGH, Urt. v. 16.10.1962 - I ZR 162/60, GRUR 1963, 218, 220 - Mampe Halb und Halb II; Urt. v. 29.11.1984 I ZR 158/82, GRUR 1985, 550, 553 - DIMPLE, in BGHZ 93, 96 insoweit nicht abgedruckt; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 10 Rdn. 8 ff.).
  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

    Voraussetzung dafür ist lediglich, daß insoweit Teilbarkeit des Streitgegenstandes besteht (BGH Urteil vom 9. Februar 1966 - Ib ZR 24/64 = LM UWG § 3 Nr. 77 = NJW 1966, 982, 983 und vom 16. Oktober 1962 - I ZR 162/60 = LM ZPO § 253 Nr. 34 unter II 2; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl. UWG Rdn. 440, 454, 457; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl. 1988, § 301 Rdn. 7).
  • BGH, 08.12.1976 - I ZR 18/75

    Untersagung der Verwendung einer Bezeichnung "schlagwortartig,

    Denn es fehlt für den auf ein umfassendes Verbot hinauslaufenden Antrag an einem schlüssigen Sachvortrag über tatsächlich stattgefundene oder bevorstehende Handlungen der Beklagten, die ein auf die §§ 1,3 UWG gestütztes Verbot der Verwendung der Bezeichnung "Friedrich Karl Sprudel" schlechthin rechtfertigen könnten, demnach an einer Begehungs- oder Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung einer Unterlassungsklage ist (vgl. BGH GRUR 63, 218 - Mampe Halb und Halb II; 63, 378, 381 - Deutsche Zeitung; 73, 201 - Trollinger).

    Die Klägerin hat kein Verhalten (in Form bestimmter werblicher Maßnahmen oder einer Berühmung) der Beklagten dargelegt, aus dem das begehrte umfassende Verbot hergeleitet werden könnte; deshalb ist der Antrag in vollem Umfang abweisungsreif (vgl. BGH GRUR 63, 218 - Mampe Halb und Halb II).

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 278/88

    Kreishandwerkerschaft II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Die Äußerung der Auffassung, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, stellt für sich genommen aber noch keine Berühmung dar (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1962 - I ZR 162/60, GRUR 1963, 218, 220 - Mampe Halb und Halb II; BGH, Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 50 - Zentralschloßanlagen).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Zu Unrecht meint demgegenüber die Revisionsbeklagte, aus dem Urteil GRUR 1963, 218, 220 - Mampe halb und halb II - ergebe sich, daß einem Klagebegehren, dessen Fassung sich spiegelbildlich der gegnerischen Berühmung anschliesse, nicht schon Unbestimmtheit des Antrages oder mangelndes Rechtsschutzinteresse entgegengehalten werden könne.
  • BGH, 02.03.1979 - I ZR 29/77

    Unterlassungsanspruch aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes auf dem Gebiet der

    In welchem Umfang bereits in der Klage der maßgebende Sachverhalt anzugeben ist, läßt sich nicht allgemeingültig sagen; das richtet sich u.a. nach dem Gegenstand und nach der Art der Klage (vgl. BGH GRUR 1963, 218 = LM § 253 ZPO Nr. 34 - Mampe Halb und Halb II) sowie nach der erwarteten Einlassung des Beklagten (vgl. BGH vom 16.5.1962, LM § 282 ZPO Nr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2003 - 2 U 75/02

    Einkaufswagen

    Eine Begehungsgefahr besteht aber schon dann, wenn gegenüber einer Unterlassungsklage ein Recht zu der beanstandeten Handlung behauptet wird (vgl. BGH, GRUR 1957, 342, 345; 1963, 218, 220; 1964, 682).
  • BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 320/75

    Widerrufsrecht beim Kauf gleichartiger Sachen

    Gegen diese Ausführungen sind rechtliche Bedenken nicht zu erheben (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - I ZR 162/60 = GRUR 1963, 218, [220] = LM ZPO § 253 Nr. 34 = MDR 1963, 27).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Geht man von einer solchen Wettbewerbslage aus, dann folgt daraus, daß beide Parteien eine etwaige durch den Wort bestandteil des Gegenzeichens verursachte Verwechslungsgefahr hinnehmen müßten, daß aber jede Partei nach anerkannten zeichenrechtlichen Grundsätzen (vgl. GRUR 1953, 252, 254 - Hochbau; 1958, 90, 92 - Hähnel; 1963, 218, 221 - Mampe) von der anderen verlangen könnte, keine solchen weiteren Veränderungen vorzunehmen, die zur Steigerung einer bereits vorhandenen Verwechslungsgefahr führen würden.
  • BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64

    Saxophon

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 76/61

    Deutsche Zeitung

  • BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 155/63

    Plagiatsvorwurf als üble Nachrede und Eingriff in den eingerichteten und

  • BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Verbot der Herstellung von Fertigschlüsseln -

  • BGH, 24.02.1978 - I ZR 112/76
  • BGH, 15.12.1972 - I ZR 131/70

    Bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs als

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 17/69

    Materiell-rechtliche Schutzfähigkeit von Farbzusammenstellungen auf

  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 134/67

    Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch

  • BGH, 24.02.1964 - III ZR 104/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 40/68

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  • BGH, 11.06.1965 - Ib ZR 56/63

    Wettbewerbsverstoß durch Eingriff in fremde Kennzeichnungsrechte -

  • BGH, 16.12.1964 - Ib ZR 43/63

    Rechtsmittel

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